
Die EAB bekennt sich als Glied der evangelischen Kirche.
Auszug aus der EAB-Satzung:
„Kein Mensch ist sich selbst überlassen, sondern zur
Gemeinde Christi berufen, in der
Einer des anderen Last trägt. Darum hat die EAB den
Auftrag, an der Verbesserung der menschlichen
Lebensverhältnisse und der gesellschaftlichen Ordnung
mitzuwirken.“
Über die traditionellen Ziele der Arbeitervereine hinaus
setzt sie sich für eine Verbesserung der sozialen Lage der
Arbeitnehmerschaft, der Familien sowie für eine gerechtere
Arbeitswelt mit besseren Arbeitsbedingungen ein. Die EAB
versteht sich in ihrer politischen Arbeit als
sozialpolitischer Anwalt der Arbeitnehmerschaft und steht
als Verein für organisierte Solidarität und das Eintreten
gegen Ungleichheit und Benachteiligung von Menschen in der
Gesellschaft.
Die sozialpolitische Arbeit der EAB bedeutet aktive
Mitarbeit in der Selbstverwaltung der
Sozialversicherungsträger und Mitwirkung in der
Gerichtsbarkeit – als ehrenamtliche Richterinnen und Richter
an den Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten. Das Eintreten
für soziale Gerechtigkeit ist auch heute noch Triebfeder
christlichen Handelns. Aus dem Glauben zu leben bedeutet
auch, sich und das eigene Leben an die biblischen Werte zu
binden. Sie gilt es zu erhalten und weiterzugeben, gerade
auch in einer sich im Wandel befindlichen Gesellschaft.
Der Erhalt dieser aus dem Evangelium abgeleiteten Werte ist
eine Aufgabe, die Generationen übergreift. Deshalb stehen
hier besonders die älteren Mitglieder der EAB in der Pflicht
und haben so ihre spezifischen Möglichkeiten angemessener
Aktivitäten.
Zukunft neu bedenken:
Verlässlichkeit –
Gerechtigkeit – Vertrauen – Verantwortung |
Unentbehrliche Grundlage der EAB ist das ehrenamtliche,
überparteiliche Engagement seiner Mitglieder und ihre
Bereitschaft im Verein Verantwortung zu tragen und zu
leiten. Dieses Engagement gilt es zu fördern und mit Hilfe
von Schulungen und Seminaren auszubauen. Die Vereine der EAB
sind in der Gestaltung ihrer Arbeit frei. Die Planung und
Durchführung der Bildungsveranstaltungen, Freizeiten und
Rüstzeiten liegt in eigener Verantwortung in Kooperation mit
dem EAB Landesverband, der immer die Funktion des
Veranstalters mit allen rechtlichen Konsequenzen übernimmt.
Diese Texte sind Auszüge aus unserem EAB Leitbild, das die
Grundlage unserer ehrenamtlichen Tätigkeit bildet. Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
Ortsverein der EAB Resser Mark:

Wir hoffen, mit diesem Leitbild unsere Arbeit transparenter
gemacht zu haben.
Der Vorstand
Ingrid Brehme |